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Erklärung zur Barrierefreiheit

Compliance-Status

Diese Website ist vollständig konform mit [RD 1112/2018 o UNE-EN 301 549]. 

Vorbereitung dieser Erklärung


Diese Erklärung wurde am 26. September 2023 erstellt.
Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode beruht auf einer von Convertlab durchgeführten Selbstbewertung. Letzte Überarbeitung der Erklärung: 23. Januar 2024.

 

Beobachtungen und Kontaktinformationen

Gemäß Artikel 12 des RD 1112/2018 und Satz 100/2019 des Verfassungsgerichts werden Anträge auf Zugang zu Informationen und Beschwerden eingereicht und registriert, im Fall der AGE gemäß den im Gesetz 39/2015 festgelegten Anforderungen. vom 1. Oktober des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen. Im Falle autonomer Gemeinschaften und lokaler Einheiten müssen die auf regionaler Ebene anzuwendenden Verfahren festgelegt werden.

    1. Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a) von RD 1112/2018) machen, wie zum Beispiel:

      • jede mögliche Nichteinhaltung durch diese Website melden

      • andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte vermitteln

      • sonstige Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website stellen

      Per E-Mail info@kiddus.com. Sie können Folgendes vorlegen:

      • eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018 oder

      • eine barrierefreie Informationsanfrage in Bezug auf:

oder Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 ausgeschlossen sind

oder Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

In der Anfrage nach zugänglichen Informationen müssen die Fakten, Gründe und die Anfrage klar angegeben werden, die es uns ermöglichen, zu überprüfen, ob es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.

Über die allgemeine Instanz der elektronischen Zentrale des Ministeriums sowie über die übrigen Optionen, die im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen enthalten sind.

Mitteilungen, Beschwerden und Anfragen nach zugänglichen Informationen werden von Kiddus S.L. entgegengenommen und bearbeitet.

 

Bewerbungsverfahren

Wenn ein Antrag auf zugängliche Informationen oder eine Beschwerde einmal gestellt wurde, dieser abgelehnt wurde, die getroffene Entscheidung nicht einvernehmlich ist oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen entspricht, kann die betroffene Person einen Anspruch geltend machen. Ebenso kann eine Klage erhoben werden, wenn die Frist von zwanzig Werktagen verstrichen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.

Der Anspruch kann über die allgemeine Instanz der elektronischen Zentrale des Ministeriums sowie über die übrigen Möglichkeiten des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen eingereicht werden.

Reklamationen werden entgegengenommen und bearbeitet von Kiddus S.L.